Suchtprävention / Alterskontrolle
- Sicherheitsvorkehrungen im Internet
- Identitäts-Check und Alterskontrolle
- Spiellimit
- Selbstsperre / Fremdsperre
- Hilfsangebote zur Spielsucht
Für die meisten Menschen ist die Teilnahme an Lotterien ein harmloses Freizeitvergnügen, das sie problemlos in ihr alltägliches Leben integriert haben. Dennoch kann Glücksspiel auch süchtig machen. Die Folgen echter Glücksspielsucht sind gravierend und reichen von schwerer psychischer Abhängigkeit bis zum persönlichen Ruin. Spielsucht geht fast immer einher mit sozialen und finanziellen Problemen, mit familiärer Zerrüttung und schweren Selbstwertkrisen. Glücksspielprobleme sind daher ernst zu nehmen, denn ein frühzeitiges Erkennen und Eingreifen kann persönlichen und finanziellen Ruin verhindern.
Die FABER Lotto GmbH & Co. KG verpflichtet sich, den größtmöglichen Schutz der Spieler vor Glücksspielsucht zu gewährleisten. Um dies zu ermöglichen, haben wir für Ihr Spielangebot technische Restriktionen und vielfältige Sicherheitsvorkehrungen geschaffen.
Wichtig zur Vorbeugung von Spielsucht sind jedoch das Selbstverständnis und die Selbstkontrolle eines jeden Spielteilnehmers. Deshalb appellieren wir an unsere Kunden, folgende Verhaltensweisen für verantwortungsvolles Spiel zu beachten:
- Spielen Sie nicht mit dem Vorsatz, gewinnen zu müssen
- Legen Sie Ihr monatliches Spielkapital vorab fest
- Erhöhen Sie nicht nachträglich den von Ihnen vorab festgesetzten Maximalbetrag
- Legen Sie im Voraus fest, wie hoch Ihr Spielverlust sein darf
- Spielen Sie nie unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten
- Spielen Sie nicht in einer depressiven Stimmung
- Spielen Sie nur, wenn Sie ausgeruht und konzentriert sind
Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z.B. folgende Verhaltensweisen sein:
- Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant.
- Sie leihen sich Geld, um zu spielen - oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört.
- Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen.
- Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt.
- Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte.
- Ihre Arbeit leidet durch das Spiel.
- Sie erkennen, dass Sie sich selbst - und anderen - Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter.
Sicherheitsvorkehrungen im Internet
Für einen effektiven Schutz vor exzessiver Glücksspielsucht wurden folgende Sicherheitsvorkehrungen getroffen:
Identitäts-Check und Alterskontrolle
Um bei uns einen Spielschein abzugeben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Direkt bei der Registrierung wird über die Schufa eine Altersverifikation durchgeführt, welche zusätzlich sicherstellt, dass der Spieler wirklich existiert und die angegebenen Daten zu Adresse und Geburtsdatum stimmen. Bei einer erfolgreichen Verifikation über die Schufa Holding AG prüft diese zudem, ob die angegebene Bankverbindung Ihrer Person zugeordnet werden kann. Dann senden wir Ihnen einen Freischalt-Code per 1-Cent-Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto oder andernfalls postalisch per Einschreiben. In bestimmten Fällen kann die Verifikation über das Postident-Verfahren erforderlich sein. Nach der Eingabe des Freischalt-Codes können Sie Ihr Mitspielkonto vollständig nutzen. Bis dahin ist Ihr Mitspiel auf 3 Tagen begrenzt. Vor der Auszahlung eines Gewinns von über 1.500 Euro müssen Sie Ihre Identität durch Übersendung einer Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises nachweisen. Die Teilnahme von Minderjährigen am Glücksspiel ist unzulässig. Minderjährigen werden die aufgrund der unerlaubten Teilnahme erzielten Gewinne nicht ausgezahlt.
Spiellimit
Es können tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs-, Spieleinsatz- und Verlustlimits über das Mitspielkonto eingestellt werden. Eine Herabsetzung eines Limits tritt sofort in Kraft, eine Anhebung eines Limits erst nach sieben Tagen. Faber behält sich vor, zusätzliche allgemeine oder individuelle Limits für Einzahlungen, Spieleinsätze, Verluste oder Guthaben auf dem Kundenkonto festzulegen.
Selbstsperre
Durch eine Selbstsperre können Sie Ihre Spielteilnahme für einen längeren Zeitraum unterbrechen. Die Dauer der gewünschten Sperre können Sie selber festlegen, die Mindestdauer beträgt 3 Monate. Sollten Sie keine spezielle Dauer angeben, beträgt die Selbstsperre ein Jahr. Der Login Ihres Mitspielkontos wird gesperrt, bereits bezahlte Spielscheine nehmen noch bis zur letzten Ziehung teil, entstandene Gewinne werden Ihrem Mitspielkonto gutgeschrieben. Bereits bezahlte Dauerscheine nehmen noch gewinnberechtigt teil und werden dann beendet. Angefallene Gewinne bzw. ein Restguthaben kann selbstverständlich auf die in Ihrem Mitspielkonto hinterlegte Bankverbindung überwiesen werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür unser Service-Team oder nutzen Sie das Kontaktformular um eine Selbstsperre einrichten zu lassen.
Bei Bedarf kann die gewünschte Selbstsperre zusätzlich an das Spielersperrsystem OASIS weitergegeben werden. Dann werden auch Ihre Benutzerkonten bei anderen Anbietern, die an das Spielersperrsystem angeschlossen sind, gesperrt. Alternativ wenden Sie sich bitte direkt an das Spielersperrsystem OASIS. Wir weisen darauf hin, dass das Spielersperrsystem OASIS nicht bei Spielen mit maximal zwei Ziehungen pro Woche, wie zum Beispiel Lotto 6aus49 oder Eurojackpot, angewendet wird.
Nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Login Ihres Mitspielkontos zu Ihrem Schutz weiter gesperrt. Zur Aufhebung wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
Fremdsperre
Bei auffälligem Spielverhalten einer Ihnen nahestehenden Person besteht die Möglichkeit eine Fremdsperre zu beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an unser Service-Team. Für eine Fremdsperre sind verschiedene Nachweise und Informationen erforderlich. Bei Vorlage aller erforderlichen Informationen entscheidet unser Spielschutzbeauftragte über eine mögliche Fremdsperre. Bevor es zu einer Sperrung des Mitspielkontos kommt, hat der Spieler das Recht zur Stellungnahme. Eine mögliche Fremdsperre erfolgt für mindestens ein Jahr. Nach Ablauf einer Sperrzeit ist ein Antrag des Mitspielers erforderlich. Die zuständige Behörde entscheidet abschließend über die Aufhebung der Fremdsperre.
Hilfsangebote zur Spielsucht
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben oder konkret Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die BzgA-Hotline 0800 - 1 37 27 00 (kostenfreie Servicenummer, Montag bis Donnerstag: 10 - 22 Uhr, Freitag bis Sonntag: 10 - 18 Uhr) oder informieren sich unter www.buwei.de. Die genannten Beratungsstellen sind von den Angeboten auf faber.de unabhängig.