FABER Magazin
Junger Mann vor orangem Hintergrund freut sich über Lottogewinn

Ist ein Lottogewinn steuerfrei?

Es gibt gute Nachrichten für alle Lottospieler: Lottogewinne sind steuerfrei! Denn ein Lottogewinn ist Glücksache und ein Gewinn fällt damit nicht unter eine der sieben Einkunftsarten, die in § 2 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes definiert sind. Ähnlich verhält es sich mit Gewinnen aus anderen staatlichen Lotterien, Sportwetten oder Gewinnspielen und auch mit Lottogewinnen, die innerhalb einer Spielgemeinschaft erzielt werden. Da für die – größtenteils vom Zufall abhängigen – Gewinne keine nennenswerte eigene geistige Leistung erbracht werden muss, werden keine Steuern fällig. Ausgenommen von dieser Regel sind Gewinne von Berufsspielern, die Ihren Lebensunterhalt durch Sportwetten oder Pokerspiele bestreiten.

Der Lottogewinn für das Finanzamt erst dann interessant, wenn das gewonnene Geld ausgegeben oder angelegt wird. Werden zum Beispiel Zinsen erwirtschaftet, zählen diese als Kapitalerträge und es wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig. Ebenso ist es denkbar, dass von einem größeren Gewinn eine Immobilie gekauft wird, so dass Grunderwerbsteuer anfällt und später Mieteinnahmen erzielt werden, welche ebenfalls einer Besteuerung unterliegen.  

Wenn Sie einen großen Gewinn erzielen, nehmen Sie sich Zeit und überlegen in Ruhe, was Sie damit machen möchten. Ebenso kann es sinnvoll sein, einen Vermögens- oder Steuerberater zu Rate zu ziehen. 

Abschließend sei erwähnt, dass 16,66 Cent pro 1 Euro Tippschein-Einsatz direkt vom Veranstalter an den Staat gezahlt werden. Das regelt die Lotteriesteuer, der öffentliche Lotterien in Deutschland unterliegen. Indirekt zahlen Sie die Steuer also bereits beim Kauf Ihres Lottoscheins. Darüber hinaus erhebt die Lottogesellschaft Ihres Bundeslandes eine Spielscheingebühr, die von jedem Spieler zu zahlen ist und Ihnen beim Kauf eines Lottoscheins im Warenkorb angezeigt wird.

Tipp: Wenn Sie sich jetzt auf faber.de registrieren, erhalten Sie von uns 20 % Rabatt auf die Spielscheingebühr!